Themenbereich: 7.2. Mobilität für behinderte Menschen
Generelle Preisermäßigungen werden für schwerbehinderte Menschen nicht gewährt. Es liegt in der alleinigen Entscheidung des Luftfahrtunternehmens festzulegen, ob und welchem Personenkreis es Flugpreisermäßigungen einräumt.
Luftfahrtunternehmen unterstützen und helfen behinderten Menschen jedoch bei der konkreten Realisierung einer Flugreise. So stehen für diesen Personenkreis entsprechend seinen Bedürfnissen unentgeltliche Serviceleistungen bei der Abfertigung sowie beim Ein- und Ausstieg zur Verfügung. Kostenlos befördert werden in der Regel batteriebetriebene Rollstühle, die mit auslaufsicheren Batterien ausgerüstet und zusammenklappbar sind.
Ob ein Luftfahrtunternehmen die Begleitperson eines Schwerbehinderten auf innerdeutschen Strecken unentgeltlich befördert, sollte vor Buchung des Fluges abgeklärt werden.
Hinweis: Aus Platzgründen schränken luftrechtliche Bestimmungen die Gesamtzahl der sogenannten "Personen mit eingeschränkter Mobilität" ein, die sich auf einem Flug an Bord befinden können (in Abhängigkeit vom Flugzeugtyp).
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde