Themenbereich: 2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ein weiteres Förderinstrument zur Integration - vor allem besonders beeinträchtigter Menschen mit schweren Behinderungen - in den allgemeinen Arbeitsmarkt stellt die Förderung von sogenannten Integrationsprojekten dar.
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Die Integrationsprojekte dienen insbesondere zur Eingliederung von in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigten Menschen mit schweren Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht geregelte Form der Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist.
Zielgruppen
Integrationsprojekte sollen insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen Menschen mit schweren Behinderungen beschäftigen und qualifizieren:
Aufgaben
Integrationsunternehmen beschäftigen zu mindestens 25 Prozent Menschen mit schweren Behinderungen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.
Integrationsprojekte können aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden, beispielsweise für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung. Rechtsgrundlage für Integrationsprojekte und deren Unterstützung ist das Sozialgesetzbuch IX.
...dass Sie im Dorfladen der Bäckerei Besenfelder u.a. Pakete abgeben und Briefmarken erwerben können