Themenbereich: 2. Leistungen zur Teilhabe
Kann das Entstehen einer Behinderung nicht durch Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Frühförderung vermieden werden oder tritt eine Behinderung plötzlich ein, stehen medizinische Leistungen zur Rehabilitation im Vordergrund.
Wenn Unklarheiten darüber bestehen, welcher Reha-Träger (beispielsweise Kranken- oder Unfallversicherung) für die Leistungen zuständig ist, empfehlen wir, Kontakt mit der gemeinsamen Servicestelle aufzunehmen.
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation sind insbesondere:
Die medizinische Rehabilitation findet hauptsächlich im Krankenhaus sowie in Rehabilitationseinrichtungen statt. Im Krankenhaus finden die Akutbehandlung und die frühestmöglichen Maßnahmen der Frührehabilitation statt.
Wenn zur Rehabilitation spezielle Maßnahmen erforderlich sind, kommen Rehabilitationseinrichtungen für medizinische Leistungen zur Rehabilitation in Betracht. Diese widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Dafür sind diese Einrichtungen sachlich und personell besonders ausgerüstet. Spezielle Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation ergänzen das Angebot.
Physikalische Behandlungsmethoden werden hauptsächlich unter dem Begriff "Heilmittel" zusammengefasst. Dazu gehören passive oder aktive Bewegung in Luft und Wasser, Entspannungsübungen, Massagen, Atem-/Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie. Bei vielen funktionellen Störungen sind krankengymnastische und therapeutische Übungen zur Wiederherstellung von Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit erforderlich.
In diesem Leistungsbereich sollen Patienten mit Behinderungen der sprachlichen Kommunikation, des Sprechens oder der Stimme durch sprachtherapeutische Behandlung in die Lage versetzt werden, sich mit technischen Hilfsmitteln oder ohne diese zu verständigen. Die Beschäftigungstherapie zielt darauf ab, Funktionen oder Funktionsabläufe zu verbessern. Gefördert werden zudem kreativ-schöpferische Fähigkeiten.
In diesem Leistungsbereich sollen durch Hilfsmittel ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzt, erleichtert, ergänzt oder ausgeglichen werden. Dazu gehören Körperersatzstücke (Prothesen), Stützapparate (Orthesen) und orthopädische Schuhe. Andere Hilfsmittel sind Hörgeräte, Rollstühle, aber auch Orientierungshilfen für blinde Menschen. Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung und Ausbildung im Gebrauch sind Bestandteil der Leistung.
Im Leistungsbereich der Belastungserprobung wird die körperliche, geistige und seelische Leistungsbreite und die Dauerbelastbarkeit ermittelt. Die Arbeitstherapie soll daran anknüpfend Fertigkeiten erhalten oder entwickeln, die für die berufliche Wiedereingliederung wichtig sind. Je nach Behinderung kommen die Leistungen allein, in Kombination nebeneinander oder nacheinander oder auch wiederholt in Betracht.
Besonders wichtig bei der medizinischen Rehabilitation ist der Rehabilitationssport. Durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Behinderung und den gesundheitlichen Allgemeinzustand der behinderten Menschen abgestimmt sind, soll das Rehabilitationsziel erreicht oder gesichert werden.
Hinweis: Der Rehabilitationssport muss ärztlich verordnet sein und in Gruppen unter ärztlicher Betreuung stattfinden. Die erforderlichen Sachleistungen werden von den Rehabilitationsträgern übernommen. Unter bestimmten Umständen bewilligen sie auch ergänzende Leistungen.
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)