Themenbereich: 2. Zugang zum Studium
In Deutschland werden die Studienplätze teilweise im zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS), das heißt im ehemaligen ZVS-Verfahren vergeben. Die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nicht in Baden-Württemberg möglich) und Pharmazie sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Das Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie auf deren Internetseiten. Näheres zur Bewerbung im zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Die Vergabe der Studienplätze, die nicht zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, erfolgt in Baden-Württemberg wiederum nach drei unterschiedlichen Verfahren:
Studienplätze an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unterliegen einem anderen Vergabeverfahren. Näheres erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Bewerbung an einer Hochschule".
Tipp: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, bei den Beratungsstellen, in den Studierendensekretariaten sowie bei den Fakultäten und Fachbereichen, da Teile der Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen oftmals auch vor dem offiziellen Bewerbungsschluss (in der Regel 15. Januar für das Sommersemester oder 15. Juli für das Wintersemester beziehungsweise 31. Mai für "Alt-Abiturientinnen" und "Alt-Abiturienten") stattfinden. Informationen finden Sie insbesondere im Onlineangebot der Hochschule oder unter www.studieninfo-bw.de.
...dass die Gemeinde Ratshausen flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist