• Verfahren A-Z

Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel: Realschule zum Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Realschüler

Zeitpunkt des Übergangs

Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klasse 6

zum Schulhalbjahr

entsprechende Klasse des Gymnasiums

  • in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 5 und 6

zum Schuljahresende

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

  • in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

der Klassen 7 bis 10

zum Schuljahresende

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums;
zum Schuljahresende der Klasse 10 in die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
  • mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

der Klassen 7 bis 9

zum Schulhalbjahr

entsprechende Klasse des Gymnasiums

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
  • mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Realschüler

Zeitpunkt des Übergangs

Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 10, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt

in den Klassen 5 und 6 nur zum Schuljahresende, ansonsten wie bei Wechsel ohne Prüfung

wie bei Wechsel ohne Prüfung

  • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das gewünschte Gymnasium selbst
  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Verfahren

Termine

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