Themenbereich: 1. Grundschule
Das neue Aufnahmeverfahren - Stärkung der Elternrechte
Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige?
Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schulart gestärkt. Sie entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Hierzu müssen sie Lernstand und Entwicklungspotenzial ihres Kindes berücksichtigen.
Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse
Im ersten Halbjahr der Klasse 4 veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend. Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen.
Die Grundschulempfehlung
Am Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.
Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.
Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.
Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule müssen die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 nicht vorgelegt werden.
Das besondere Beratungsverfahren
Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.
WICHTIGE TERMINE IM SCHULJAHR 2013/2014
Grundschulempfehlung
Besonderes Beratungsverfahren
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen
...dass auf der Markung von Ratshausen sich bis 1400 ein weiteres kleines Dorf namens Kernhausen befand