Themenbereich: 7.2. Mobilität für behinderte Menschen
Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten. Diese haben wir in Form einer Checkliste für Sie zusammengestellt:
Informieren Sie sich über die Bestimmungen für Fahrerlaubnisse für bewegungsbeeinträchtigte Menschen:
Tipp: Nicht jede Servolenkung ist geeignet sportliche Versionen können zu starken Widerstand bieten.
Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (z.B. bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs) und erkundigen sich, ob das Fahrzeug rückrüstbar ist (z.B. für Wiederverkauf).
Achtung: Klären Sie, ob Sie eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach dem behindertengerechten Umbau benötigen.
Welche Umbauten sind möglich?
Tipp: Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf eines Fahrzeuges zusammen mit der vorgesehenen Umrüstfirma die prinzipielle Eignung des Fahrzeugs abzuklären.
Erkundigen Sie sich über Ermäßigungen (z.B. Steuer) und Förderungen für den Umbau eines Fahrzeuges beziehungsweise für eine Neuanschaffung. Hilfe erhalten Sie auch bei den "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation" in Baden-Württemberg.
Hinweis: Fahrzeuge schwerbehinderter Halter sind steuerbefreit, wenn diese Personen hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Ausweise "H", "Bl" oder "aG"). Andere Schwerbehinderte können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle Ihres Finanzamtes. Eine Broschüre des Finanzministeriums gibt einen Überblick über Steuertipps für Menschen mit Behinderung.
Informieren Sie sich über Parkplatzregelungen für Behinderte beziehungsweise für Lenker, die Behinderte als Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung). Die Straßenverkehrsordnung läßt für bestimmte Behinderungen Ausnahmen und Sonderregelungen zu. Informationen dazu geben die Gemeinden.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde