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Themenbereich: 1. Einreise und Aufenthaltstitel

Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt ist der Pass oder Passersatz stets mitzuführen.

1.2.2. Blaue Karte EU ("Blue Card EU")

Die Blaue Karte EU ist ein eigener Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte soll dadurch erleichtert und attraktiver werden.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte EU sind unter anderem

  • ein bestimmter Hochschulabschluss,
  • ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
  • ein Mindestbruttogehalt.

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung der Blauen Karte EU finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Verfahren

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