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Themenbereich: 1. Wege in die Selbständigkeit

Der Weg in die Selbständigkeit führt nicht nur über eine Betriebsneugründung. Die Art der Gründung sollte zu Ihnen und Ihren unternehmerischen Fähigkeiten passen. Welchen Weg Sie wählen, hängt beispielsweise von folgenden Faktoren ab: Wie viel Gestaltungsspielraum möchten Sie haben? Gibt es eine günstige Gelegenheit ein Unternehmen zu übernehmen? Können Sie das Risiko reduzieren? Mehr zu den möglichen Wegen in die Selbständigkeit lesen Sie auf dieser Seite und in den Unterkapiteln.

1.1 Gründung aus der Arbeitslosigkeit

In Krisenzeiten sinkt die Nachfrage nach Beschäftigten und bestehende Stellen werden oft gestrichen. Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen.

Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein.

Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen:

Staatliche Unterstützungen

Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an:

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen. Nähere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II können Sie Einstiegsgeld erhalten. Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie

  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder
  • sich selbständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Nähere Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Mikrofinanzierungen

Müssen Sie nur einen geringen Kapitalbedarf fremdfinanzieren, sind Mikrokredite eine interessante Möglichkeit. Mikrokredite sind Darlehen bis höchstens 25.000 Euro, wobei es üblicherweise keine Untergrenze gibt. Mikrokredite vergeben beispielsweise MONEX oder das RKW.

Spezielle Beratungsförderung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Gute Beratung ist wichtig. Daher fördert das Gründercoaching Deutschland bundesweit Beratungshonorare mit einem Zuschuss von 90 Prozent. Die Förderung können Sie für Coaching-Maßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen erhalten.

Tipp: Nähere Informationen zu den genannten Unterstützungen erhalten Sie im Gründungsportal des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter "Förderprogramme zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit".

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