Themenbereich: 2.3. Sozialleistungen in Frankreich
Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe – Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden – Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Informationen zur Sozialversicherung und zu Familienleistungen finden Sie hier.
Als Grenzgänger oder Grenzgängerin sind Sie in den meisten Fällen am Arbeitsort in Frankreich krankenversichert. Sie können sich jedoch das Land aussuchen, in dem Sie sich ärztlich behandeln lassen möchten.
Hinweis: Wenn Sie zusätzlich auch an Ihrem Wohnsitz unselbständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich dort versichern.
Der Ehepartner oder die Ehepartnerin und Kinder sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn diese keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Seit dem 1. Mai 2010 können auch sie sich in beiden Ländern behandeln lassen.
Arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die im Staat ihres Wohnsitzes Arbeitslosengeld erhalten, sind auch dort krankenversichert. Rentner und Rentnerinnen sind üblicherweise ebenfalls im Staat ihres Wohnsitzes krankenversichert.
Es gibt vier wichtige Krankenkassenarten:
Zusätzlich werden ergänzende Zusatzversicherungen angeboten, da die Krankenkassen die Kosten nur zum Teil ersetzen.
Hinweis: Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber abgeführt.
Tipp: Ausführliche Informationen über das Krankenversicherungssystem in Frankreich bietet Ihnen das Portal Infobest. Mehr Informationen zur Krankenversicherung von Selbständigen erhalten Sie auch in der Broschüre "Vis-à-Vis: Grenzenlose Chancen für Unternehmen – Creer, ceder sans frontieres".
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)