Themenbereich: 2. Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen
Bestimmte freie Berufe (z.B. Ärztin oder Arzt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater) dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen (z.B. eine bestimmte Ausbildung) erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden.
Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten (z.B. Schweigepflicht) und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung (z.B. die Mitgliedschaft in berufsspezifischen Versorgungswerken). Nähere Informationen erhalten Sie in den Unterkapiteln:
Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage "Patente, Marken, Ideentransfer".
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
...dass das Gasthaus Sonne vermutlich die älteste Gaststätte im Ort sein dürfte (um 1500)