Themenbereich: Prüfingenieur für Bautechnik
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Prüfingenieur:
Wenn Sie in Deutschland Tätigkeiten nach der Bauprüfverordnung ausführen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Prüfingenieure erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation.
Um als freiberuflicher Prüfingenieur selbstständig tätig sein zu können, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden.
Vorher sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen und bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären. Sie sollten sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.
Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die Tätigkeit als Prüfingenieur können Sie nur selbstständig oder als Partner einer Partnerschaftsgesellschaft erbringen.
Hinweis: Sollten Sie zusätzlich noch als Tragwerksplaner tätig sein und diese Tätigkeit als juristische Person ausüben, müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Sie die Nebentätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung erbringen.
Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen. Sie können jedoch auch besondere Schutzrechte geltend machen. Beachten Sie bei der Berufsausübung die besonderen steuerlichen Aspekte.
Die Lebenslage "Freiberufler" bietet Ihnen umfassende Informationen über die freien Berufe und die Abgrenzung zwischen freien Berufen und Gewerbe. Außerdem erhalten Sie Informationen zu möglichen Rechtsformen und Förderungen von Existenzgründern.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt