Themenbereich: Schornsteinfeger
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:
Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gewerbetreibenden, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen.
Gewerbetreibende, die zulassungspflichtige Handwerksberufe ausüben, sind in der Handwerksrolle eingetragen. Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.
Achtung: Um eine Auskunft aus dem Gewerberegister oder der Handwerksrolle zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ob ein bestimmter Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal Insolvenzbekanntmachungen.
Möchten Sie sich über einen Gewerbetreibenden der Handwerksberufe beschweren, können Sie dies im Rahmen des Kundenbeschwerdeverfahrens bei der regionalen Handwerkskammer tun. Auf freiwilliger Basis versucht die jeweilige Handwerkskammer zu vermitteln. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Mitgliedsbetrieben zu erreichen.
Tipp: Nähere Informationen zu den Beschwerdeverfahren erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.
Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.
...dass die Gemeinde Ratshausen flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist