Themenbereich: Schornsteinfeger
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:
Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde