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Themenbereich: Ihre Dienstleistung: Strausswirtschaft eröffnen

Wenn Sie in Deutschland eine Straußwirtschaft eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:

1. Überblick

Wenn Sie eine Straußwirtschaft (in manchen baden-württembergischen Landesteilen auch "Besenwirtschaft" genannt) eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Straußwirtschaft betreiben Sie, wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein ausschenken und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Wenn Sie eine Straußwirtschaft nur für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten betreiben, ist dies erlaubnisfrei. Sie müssen jedoch den Betrieb der Straußwirtschaft zwei Wochen vor Beginn anzeigen und außerdem das Gewerbe anmelden. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Straußwirtschaft anzeigen".

Achtung: Wird die Dauer überschritten oder vertreiben Sie gewerbsmäßig Wein, reicht eine Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus. Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Nähere Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Eröffnung einer Gaststätte".

Auch während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

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