Themenbereich: Selbständigkeit online
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde