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Themenbereich: Beratender Ingenieur

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Dies gilt auch für Sie als Ingenieur:

3. Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer

Ingenieur

Als Ingenieur sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied in der Ingenieurkammer zu werden. Sie können sich jedoch für eine freiwillige Mitgliedschaft entscheiden.

Als freiwilliges Mitglied werden Sie in die Liste der selbständig tätigen freiwilligen Mitglieder, die Liste der angestellten freiwilligen Mitglieder, die Liste der freiwilligen Mitglieder im öffentlichen Dienst, Angestellte oder Beamte, die Juniorenliste oder in die Liste der Seniormitglieder eingetragen.

Beratender Ingenieur

Als "Beratender Ingenieur" sind Sie Pflichtmitglied und werden in die Liste der "Beratenden Ingenieure" eingetragen. Die Eintragung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung in Baden-Württemberg haben,
  • nach dem Ingenieurgesetz berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen,
  • eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweisen,
  • eigenverantwortlich und unabhängig tätig sein und
  • eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Hinweis: Auch besteht die Möglichkeit, eine Gesellschaft in die Liste der Beratenden Ingenieure einzutragen.

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