Themenbereich: 7. Versicherungsschutz auf Reisen
Auch wenn Sie Ihre Reise sorgfältig geplant haben – es kann immer Unvorhergesehenes passieren (z.B. Krankheiten oder Unfälle). Um im Ernstfall zumindest den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, können Sie eine Reihe von Versicherungen für Ihre Reise abschließen.
Sie haben einen Autounfall im Ausland. Der Sachschaden ist durch Ihre Kfz-Versicherung gedeckt – wer aber bezahlt Ihre Behandlungskosten im Krankenhaus? Wie können Sie den finanziellen Verlust, falls Sie durch einen Unfall nach Ihrer Reise arbeitsunfähig sein sollten, abfedern?
Auslandskranken- und Rückholversicherung
Bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten bis zu der in Deutschland üblichen Höhe. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Nicht abgedeckt sind jedoch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dafür können Sie sich mit einer Rückholversicherung zusätzlich versichern.
Wenn Sie in ein Land reisen, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gibt, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rückholservice abschließen, da die Kosten für Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte im Ausland schnell mehrere tausend Euro betragen können.
Hinweis: Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Leistungen für Behandlungen im Ausland oder ein Rückholservice inbegriffen sind, damit Sie sich nicht unnötig doppelt versichern.
Unfallversicherung
Besonders, wenn auf Ihrer Reise ein hohes Verletzungsrisiko besteht (z.B. bei Sporturlauben), sollten Sie überlegen, ob sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt. Bei Verletzungen können Sie beispielsweise Unfallrenten, Tagegelder oder andere Geldleistungen erhalten. Informieren Sie sich bei den einzelnen Versicherungsunternehmen über die genauen Angebote und Leistungen.
...dass die Gemeinde Ratshausen am Fuße des Plettenberg (1002"m) und des Ortenbergs (995"m) liegt