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Themenbereich: Einbürgerung

Sie leben schon länger als Ausländer in Deutschland, Sie möchten auch hier bleiben und aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen. Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Einbürgerung.

Staatsangehörigkeit bei Geburt

Durch Geburt erwirbt ein Kind in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • zwar beide Eltern Ausländer sind, aber ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt im Inland
    • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen, auf Dauer angelegten Aufenthalt in Deutschland hat und
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel "Staatsangehörigkeit bei Geburt" der Lebenslage Geburt.

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