Themenbereich: 9.1. Kündigung durch den Arbeitgeber
Eine "Massenentlassung" liegt dann vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen
Bei Massenentlassungen sind Sie verpflichtet, der Agentur für Arbeit zusammen mit der Stellungnahme des Betriebsrats schriftlich Anzeige über die Entlassungen zu erstatten – und zwar bevor die Kündigungen ausgesprochen werden. Entlassungen (im Sinne von Kündigungserklärungen) werden grundsätzlich erst rechtswirksam, wenn ein Monat nach Eingang der Anzeige bei der Agentur abgelaufen ist. Die Entlassungen werden vor Ablauf eines Monats nur wirksam, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt.
Tipp: Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen das Merkblatt "Anzeigepflichtige Entlassungen" zum Download an.
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde