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Themenbereich: 2. Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für eines oder mehrere der nachfolgend genannten Modelle staatlich geförderter privater Altersvorsorge zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Bedürfnisse beraten lassen.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente. Riester-Verträge werden in Form von zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen angeboten.

Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (das gilt auch, wenn Sie beispielsweise als Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind) oder wenn Sie zur Berufsgruppe der Beamten, Richter oder Soldaten gehören, können Sie einen "Riester-Vertrag" abschließen. Sie gehören dann zu den unmittelbar berechtigten Personen.
Aber auch wer nicht zu diesem Personenkreis gehört darf "riestern", sofern der Ehegatte zum berechtigten Personenkreis gehört und in einen Riester-Vertrag einzahlt ("Huckepack"-Verfahren).

Der Staat zahlt eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Seit 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154 Euro. Die Höhe der Kinderzulage beträgt für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 Euro. Für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind beträgt sie 300 Euro.

Seit 2008 erhalten Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, eine Extraprämie in Höhe von 200 Euro.

Weiterhin kann auch die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge miteinbezogen werden. Weitere Informationen zum sogenannten "Wohn-Riestern" finden Sie im Online-Auftritt des Bundesministeriums der Finanzen.

Neben den Zulagen besteht noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug. Dies gilt auch dann, wenn die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben bereits voll ausgeschöpft werden.

Der Sparer erhält eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem im Vertrag angesparten Kapital bemisst. Diese Rente wird in regelmäßigen Teilbeträgen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden.

Auszahlungsbeträge der privaten Altersvorsorge sind – soweit sie auf den staatlich geförderten Einzahlungen beruhen – in vollem Umfang nach dem dann geltenden Steuerrecht zu versteuern.

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