Themenbereich: 6. Pflegeversicherung
Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Monatliche Sachleistungen
Monatliches Pflegegeld anstelle der Sachleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) besteht die Möglichkeit zur Erstattung weiterer Kosten, die der Verbesserung bei der häuslichen Versorgung dienen.
Dazu zählen Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen:
Der Erstattungsbetrag für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist ebenfalls gestaffelt:
Tipp: Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und einem geringeren Pflegebedarf, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben (sogenannte "Pflegestufe 0"), können diese Leistungen erhalten.
Hinweis: In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde