Hier können Sie sich über Pflegeformen, Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und über das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern informieren.
Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anzuvertrauen, ist dies in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt. In anderen Fällen wird den leiblichen Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen, wenn das Familiengericht zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes abzuwenden.
Finanzielle Hilfen, die auch Ihnen als Pflegeeltern zustehen, finden Sie in der Lebenslage "Familie und Kinder".
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)