Themenbereich: Freiberufler
Medizin, Architektur, Rechtsanwaltschaft und Steuerberatung, Kunst und Publizistik – die Tätigkeitsfelder der freien Berufe sind so vielfältig wie die möglichen Rechtsformen, Vorschriften und Förderungen, über die wir hier informieren.
Freiberuflich Tätige erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen und hochwertige Güter. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation oder aufgrund ihrer schöpferischen Begabung.
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:
Aufgrund der Vielzahl und Vielfältigkeit freiberuflicher Tätigkeiten ist es kaum möglich, jede einzelne freiberufliche Berufsbezeichnung abschließend zu nennen. Daher ist die Frage, ob eine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft werden kann, nicht immer eindeutig zu beantworten.
Steuerrechtlich entscheidend ist dabei die Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher selbständiger Tätigkeit, da Freiberuflerinnen und Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Im Kapitel "Steuerliche Aspekte für Freiberufler" finden Sie hierüber nähere Informationen.
Tipp: In der Broschüre "GründerZeiten Nr. 45: Existenzgründungen durch Freie Berufe" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden Sie eine Checkliste, die Ihnen bei der Antwort auf die Frage, ob Sie selbständig freiberuflich tätig sind, als Orientierung dient. Außerdem enthält die Broschüre eine unverbindliche Liste der ähnlichen Berufe und Tätigkeitsberufe.
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...dass auf der Markung von Ratshausen sich bis 1400 ein weiteres kleines Dorf namens Kernhausen befand