Themenbereich: 1. Einreise und Aufenthaltstitel
Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt ist der Pass oder Passersatz stets mitzuführen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ermöglicht Ihnen als Angehöriger eines Drittstaates ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Um diese Erlaubnis beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. müssen Sie sich mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und Beiträge ins deutsche Sozialversicherungssystem eingezahlt haben).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen auch Zeiten auf die Mindestaufenthaltszeit angerechnet werden, die Sie im Ausland verbracht haben.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist