Themenbereich: 1.1. Ehepaare
Der hinterbliebene Ehemann oder die hinterbliebene Ehefrau hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Darüber hinaus können Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.
Ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten erhalten Sie in der Lebenslage "Erben und Vererben".
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)