Themenbereich: 3.3. Neuordnung von Grundstücken
Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren
Als Beteiligter in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie
- die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
- die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (z.B. Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) beim zuständigen Amt für Flurneuordnung einsehen,
- sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
- sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an das zuständige Amt für Flurneuordnung, an ein Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft oder an den ausführenden Ingenieur des Verfahrens wenden,
- Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (z.B. zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
- Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
- Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
- vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
- Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.
Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bietet auf seinen Internetseiten Informationen zum Thema "Flurneuordnung". Ebenfalls dort finden Sie unter "Aktuelles/Veranstaltungen" auch die angebotenen Seminare zur Flurneuordnung. Hierbei werden in dreitägigen Seminaren grundlegende Informationen für künftige Teilnehmer von geplanten Flurneuordnungsverfahren vermittelt. Wesentliche Inhalte sind
- der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten,
- die Finanzierung,
- die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft,
- die Möglichkeiten zur Realisierung regionaler und überregionaler Infrastrukturmaßnahmen und
- die Zielsetzungen von Landentwicklung und Landespflege.
Verfahren