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Themenbereich: 3.3. Neuordnung von Grundstücken

Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Als Beteiligter in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

  • die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
  • die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (z.B. Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) beim zuständigen Amt für Flurneuordnung einsehen,
  • sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
  • sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an das zuständige Amt für Flurneuordnung, an ein Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft oder an den ausführenden Ingenieur des Verfahrens wenden,
  • Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (z.B. zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
  • Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
  • vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
  • Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.

Tipp: Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bietet auf seinen Internetseiten Informationen zum Thema "Flurneuordnung". Ebenfalls dort finden Sie unter "Aktuelles/Veranstaltungen" auch die angebotenen Seminare zur Flurneuordnung. Hierbei werden in dreitägigen Seminaren grundlegende Informationen für künftige Teilnehmer von geplanten Flurneuordnungsverfahren vermittelt. Wesentliche Inhalte sind

  • der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten,
  • die Finanzierung,
  • die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft,
  • die Möglichkeiten zur Realisierung regionaler und überregionaler Infrastrukturmaßnahmen und
  • die Zielsetzungen von Landentwicklung und Landespflege.

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