Themenbereich: 1.2. Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Das Tierschutzgesetz nennt verschiedene Verbote im Zusammenhang mit der Tierhaltung. Es ist unter anderem verboten,
Für Verstöße gegen die Regelungen des Tierschutzgesetzes sind Strafen und Geldbußen vorgesehen:
Für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind die Unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter beziehungsweise Bürgermeisterämter der Stadtkreise) zuständig. Personen und Betriebe, die Tiere zu gewerblichen Zwecken halten, werden von Tierärzten und Tierärztinnen der Veterinärämter kontrolliert.
Eine große Hilfe für die Überwachung sind auch Meldungen von Personen, die Verstöße gegen das Tierschutzrecht beobachten. Wie Sie eine derartige Meldung vornehmen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Tierquälerei anzeigen".
Tipp: Verstöße gegen das Tierschutzrecht oder allgemeine Anregungen zum Tierschutz können Sie außer bei der vor Ort zuständigen Behörde auch über das Tierschutztelefon (Telefonnummer: 0711/126-2929) des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum mitteilen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)