Themenbereich: 1. Miete
Im folgenden Kapitel werden zwei Versicherungen vorgestellt, die besonders für Mieter wichtig sind:
Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Explosion, aber auch durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Versichert sind alle Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte und Ähnliches. Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertpapiere, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
Achtung: Das Eigentum von Untermietern ist von der Versicherung ausgenommen. Außerdem sind in vielen Versicherungsverträgen sogenannte Sorgfaltspflichten festgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Herd einschalten und die Wohnung verlassen, kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommt.
Um die Versicherungssumme festzulegen, müssen Sie den Wert Ihres Hausrats schätzen. Das können Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer Versicherung tun. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch eine Pauschalberechnung an, bei der ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter festgelegt und anhand dessen die Versicherungssumme für die gesamte Wohnung bestimmt wird.
Tipp: Bevor Sie sich für den Abschluss einer Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungen vergleichen, da es Unterschiede im Versicherungsbetrag und in der damit abgedeckten Versicherungssumme geben kann.
Denken Sie daran, dass mit dem Umzug in eine neue – eventuell größere – Wohnung der Umfang (die Versicherungssumme) der Hausratversicherung angepasst werden sollte, damit Sie im Schadensfall keine Unterdeckung feststellen müssen (dazu gibt es Berechnungstabellen bei den Versicherungen).
Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung geht für die Dauer eines Umzuges auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsinstitut. Der bisherige Vertrag wird geändert und gegebenenfalls angepasst.
Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder abschließen, um gegen von ihm verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert zu sein. Abgedeckt werden Schadensfälle im privaten Umfeld des Versicherten, vor allem in den Bereichen Freizeit, Sport, Familie und Nachbarschaft.
Typische Schadensfälle im Bereich des Wohnens wären etwa Rotweinflecken auf dem neuen Teppich Ihrer Gastgeber oder eine Vase, die Sie zerbrechen, während Sie die Blumen Ihrer Nachbarn gießen.
Wer keine Haftpflichtversicherung hat, muss für von ihm verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Einkommen und Vermögen aufkommen. Eine kleine Unachtsamkeit kann daher den finanziellen Ruin bedeuten.
Tipp: Familienangehörige sind automatisch in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft können unter Umständen in die Versicherung aufgenommen werden. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch spezielle Tarife für alleinstehende Personen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach der für Ihre Lebensumstände besten Variante.
Hinweis: Schäden, die Sie selbst als Versicherter oder Mitversicherter beziehungsweise als Angehöriger, der im selben Haushalt wohnt, erleiden, sind nicht von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Ebenso nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt