Themenbereich: Bürgermeisterwahlen
Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren. Sie können kandidieren, wenn Sie
Nicht wählbar ist, wer
Hinweis: Unionsbürger sind darüber hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
Während der Einreichungsfrist können Bewerber für die Bürgermeisterwahl ihre Bewerbung schriftlich einreichen und zurücknehmen. Diese Frist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Hat eine solche nicht stattgefunden, beginnt die Frist am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl. Der Gemeinderat darf das Ende der Einreichungsfrist frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festsetzen. Bewerber können bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses ihre Bewerbung schriftlich einreichen oder zurücknehmen.
Ihre Bewerbung zum Bürgermeister muss von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Personen unterstützt werden. Abhängig von der Größe der Gemeinde brauchen Sie unterschiedlich viele Unterschriften:
Dabei darf ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl nur eine Bewerbung unterzeichnen.
Hinweis: Bewirbt sich ein Bürgermeister um seine Wiederwahl, benötigt er für seine Bewerbung keine Unterschriften.
Jeder Bewerber muss seiner Bewerbung eine Bescheinigung über seine Wählbarkeit beilegen (Wählbarkeitsbescheinigung). Diese stellt die Gemeinde des Hauptwohnsitzes aus. Darüber hinaus muss er gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt versichern, dass er nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Unionsbürger müssen zusätzlich gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt versichern, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag. Er lässt eine Bewerbung zu, wenn sie allen erforderlichen Anforderungen entspricht (z.B. Form, Frist, erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften). Die Gemeinde macht spätestens am 15. Tag vor der Wahl die zugelassenen Bewerbungen öffentlich bekannt.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)