Themenbereich: 2. Abschluss eines Arbeitsvertrags
2.5. Arbeitspapiere
Folgende Unterlagen zählen zu den Arbeitspapieren, die Sie von Ihren Beschäftigten verlangen können:
- Lohnsteuerkarte
- Kindergeldbescheinigung
- Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
- Sozialversicherungsausweis
(wird von der Datenstelle der Rentenversicherung auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt)
- wenn Sie jemanden im laufenden Kalenderjahr einstellen: zusätzlich
- Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)
- Arbeits- oder Abschlusszeugnis
- im Baugewerbe: zusätzlich
- Lohnnachweiskarte für Urlaub
- Lohnausgleich und Zusatzversorgung
- in der Lebensmittelbranche: zusätzlich
- bei ausländischen Arbeitnehmern: zusätzlich
- bei Jugendlichen: zusätzlich
Arbeits-/Abschlusszeugnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsbescheinigung müssen Sie dem Arbeitnehmer nach Vorlage wieder aushändigen. Die anderen Arbeitspapiere müssen Sie sorgfältig aufbewahren.
Verfahren