• Verfahren A-Z

Themenbereich: 4. Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

4.2. Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie es im Rahmen einer starken Adoption annehmen oder eine schwache Adoption in eine Adoption mit starker Wirkung umgewandelt worden ist,
  • Sie und/oder Ihr Ehegatte zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige sind,
  • die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
  • Ihr Adoptivkind noch nicht 18 Jahre alt ist.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

Verfahren

Termine

Termine
November 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30  

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass die Gemeinde Ratshausen flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist