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Themenbereich: Arbeitgeber

Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber – so auch Tipps zur Auswahl von Bewerbern, zu Rahmenbedingungen für Verträge sowie zu möglichen staatlichen Unterstützungen.

4. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, wenigstens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird vom Gesetzgeber intensiv gefördert.

Genaue Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung".

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...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)