Themenbereich: 6. Sozialabgaben und Steuern
Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht direkt mit der Zahlung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Beiträge zu der Sozialversicherung konfrontiert, da die Abführung dieser Beträge durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zu den Grundzügen dieser Themen.
Sind Sie Arbeitnehmer, berechnet Ihr Arbeitgeber die Steuer auf den Arbeitslohn und zahlt sie direkt an das Finanzamt (Lohnsteuer).
Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer. Zu den ELStAM gehören die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal, wenn Sie einer Religion angehören.
Abhängig von Ihrer Steuerklasse, werden eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Dazu gehören
Aus der Steuerklasse ergibt sich auch, ob
bei der Besteuerung anzuwenden ist.
Wenn Sie es beantragen, können sich auch Freibeträge auf die Höhe der Lohnsteuer auswirken.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Weitere Informationen zu den ELStAM finden Sie im Kapitel "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" und auf der Seite der elektronischen Steuererklärung ELSTER.
...dass auf der Markung von Ratshausen sich bis 1400 ein weiteres kleines Dorf namens Kernhausen befand