Themenbereich: 3.2. Verkauf - Entgeltliche Übertragung
Neben der unentgeltlichen Übertragung durch Schenkung oder Erbe gibt es die entgeltliche Übertragung eines Unternehmens durch Verkauf. Häufig übernimmt die Nachfolgerin oder der Nachfolger das Unternehmen zu einem festen Stichtag.
Die Bewertung eines Unternehmens ist nicht einfach, da es den absolut richtigen Unternehmenswert nicht gibt. Um einen möglichst objektiven Unternehmenswert festzustellen, gibt es die folgenden Verfahren:
Ein einheitliches Verfahren zur "richtigen" Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens gibt es in der Praxis nicht. Viele Methoden kombinieren beide Verfahren. Welches Bewertungsverfahren angewendet wird, hängt vom Bewertungszweck, der Unternehmensgröße und vom vorhandenen Datenmaterial ab. Die Rechtsprechung wendet beispielsweise die Ertragswertmethode an, wenn ausscheidende Gesellschafterinnen und Gesellschafter abgefunden werden müssen. Familiengerichte berechnen wiederum für Zugewinnansprüche den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und Ertragswert.
Tipp: Detaillierte Informationen zur Unternehmensbewertung finden Sie auf den Seiten von nexxt-change. Um einen fairen, einvernehmlichen Preis zu finden, sollten Sie sich beraten lassen (z.B. bei den regional zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern).
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll