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Themenbereich: Vereine

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4. Auflösung und Liquidation eines Vereins

Obwohl Vereine aufgrund ihrer organschaftlichen (körperschaftlichen) Verfassung von ihren Mitgliedern unabhängig sind und daher auch beim Wechsel aller Mitglieder bestehen bleiben, kann und muss ein Verein nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen.

Auf der einen Seite kann die Dauer des Vereins – was in der Praxis allerdings selten ist – auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein. Auf der anderen Seite kann der Verein aber auch aufgrund bestimmter anderer Umstände aufgelöst werden.

Eine Auflösung kommt in Betracht, wenn

  • dies die Mitgliederversammlung mit der in der Satzung festgelegten Mehrheit, ansonsten mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließt oder
  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet wird, sofern die Vereinssatzung nicht ausdrücklich für diesen Fall den Fortbestand des Vereins als nicht rechtsfähiger Verein vorsieht oder nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließt.

Wird der Verein anders als durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aufgelöst und fällt das Vereinsvermögen mit der Auflösung nicht an den Fiskus, findet eine Liquidation statt.

Die Liquidation wird in der Regel vom noch bestehenden Vorstand durchgeführt. Die Mitgliederversammlung kann aber auch andere Personen als Liquidatoren bestellen. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen (z.B. Miet- und Arbeitsverträge zu kündigen), die Forderungen einzuziehen und das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, damit die etwaigen Verbindlichkeiten des Vereins erfüllt werden können. Ein verbleibender Überschuss ist unter den Anfallberechtigten zu verteilen.

An wen das Vermögen bei Auflösung des Vereins fallen soll, wird meistens in der Satzung bestimmt. Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt werden will, muss die Förderung des gemeinnützigen Zwecks auch nach der Auflösung des Vereins gesichert sein. Die Auflösung des rechtsfähigen Vereins ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach Abschluss der Liquidation erlischt der Verein und wird im Vereinsregister gelöscht.

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