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Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben

Sie können sich um einen Studienplatz direkt an einer Hochschule bewerben. Die Anforderungen können sich unterscheiden, je nach gewähltem Studiengang und der Hochschule. Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Hinweis: Die Hochschulen können Tests zur Studierfähigkeit bereits vor Bewerbungsschluss abnehmen. Erkundigen Sie sich über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Verfahrensablauf

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich oder online. Das Antragsformular für die Zulassung zum ersten Fachsemester sowie die Bewerbungsunterlagen können Sie von der für Sie zuständigen Stelle anfordern. Diese werden auch auf den Internetseiten der Hochschulen zum Herunterladen angeboten. Im Fall der Dualen Hochschule bewerben Sie sich bitte direkt beim Unternehmen oder bei der Sozialeinrichtung.

Achtung: Bewerbungen für bestimmte Studiengänge erfolgen über zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Derzeit sind dies die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin.

Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie fristgerecht der zuständigen Stelle übermitteln. Die jeweilige Hochschule entscheidet, ob Sie zugelassen werden oder nicht und informiert Sie darüber. Bei einer Bewerbung an der Dualen Hochschule entscheidet das Unternehmen oder die Sozialeinrichtung.

Bei positiver Entscheidung bekommen Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.

Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser informiert Sie darüber, auf welchen Rangpositionen Sie sich nach der Durchschnittsnote und der Wartezeit befinden. Sie erfahren darin auch, wie das Nachrückverfahren funktioniert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Informationen über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung von beruflich Qualifizierten erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Im Fall der Dualen Hochschule bewerben Sie sich bitte direkt beim Unternehmen oder bei der Sozialeinrichtung:

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung (amtliche Beglaubigung)
  • Bewerbungsunterlagen: sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich (z.B. Anträge für das Auswahlverfahren oder Aufnahmeprüfungen)
  • für eine Bewerbung an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag

Hinweis: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen oder Dokumente Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Allgemein gilt als einheitlicher Bewerbungsschluss:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

An einigen Hochschulen weichen die Bewerbungstermine davon ab. Bitte erkundigen Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule nach den Fristen. Beachten Sie, dass es auch Studiengänge (z.B. Kunst, Musik und Gestaltung) gibt, die andere Bewerbungsschlusstermine haben.

Die Zulassung zum Studium an der Dualen Hochschule ist jeweils zum 1. Oktober eines Jahres möglich. Dafür sollten Sie sich frühzeitig (etwa ein Jahr im Voraus) bewerben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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