Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätze (ehemals ZVS-Studiengänge) an allen deutschen Universitäten. Um einen solchen Studienplatz bewerben Sie sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Zulassungsbeschränkungen gelten für die folgenden Studiengänge:
Tipp: Konkrete Informationen zum Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie in deren Onlineangebot. Sie finden dort auch die Bewerbungsfristen unter dem Stichwort "Termine".
Im Normalfall bewerben Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung über deren Online-Antrag "AntOn". Wenn Sie diesen Weg nutzen, werden Ihre Angaben bereits während des Ausfüllens auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sie können daher keine wesentlichen Angaben vergessen oder unausgefüllt lassen. Das Dateninformationssystem "DaISy" der Stiftung für Hochschulzulassung nennt Ihnen die beizufügenden Unterlagen.
Die Übermittlung Ihres Onlineantrages wird Ihnen umgehend elektronisch bestätigt. Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus, unterschreiben es und reichen es zusammen mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle als formellen Antrag ein. Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft dann Ihre Angaben.
Sobald Ihr Antrag von der Stiftung für Hochschulzulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere elektronische Bestätigung. Die Stiftung für Hochschulzulassung übernimmt Ihre online übermittelten Daten in das Berechnungsprogramm.
Über die Regeln bei der Studienvergabe (Auswahlquoten und Ähnliches) informieren Sie sich bitte direkt auf dem Studienportal "hochschulstart.de".
Mit DaISy können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung online beobachten, Zulassungsangebote einsehen, annehmen oder ablehnen. DaISy informiert auch Bewerber und Bewerberinnen, die in der ersten oder zweiten Stufe des Verfahrens nicht ausgewählt werden können.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser informiert Sie darüber, auf welchen Rangpositionen Sie sich nach der Durchschnittsnote und der Wartezeit befinden. Sie erfahren darin auch, wie das Nachrückverfahren funktioniert.
Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:
Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Studienort unterscheiden.
Informationen über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung von beruflich Qualifizierten erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.
die Stiftung für Hochschulzulassung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise das Studienbuch mit den Angaben über bereits studierte Semester.
keine
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt