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Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben

Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.

Sie müssen alle vier Jahre

  • Art,
  • Menge und
  • räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen

untersuchen lassen sowie die Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) erfüllen.

Verfahrensablauf

Die Emissionserklärung müssen Sie der zuständigen Stelle in elektronischer Form übermitteln. Nutzen Sie dafür das bundeseinheitliche Erfassungssystem BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung).

Tipp: Nähere Informationen zum Verfahrensablauf, der Software und den Terminen finden Sie im Portal der LUBW.

Voraussetzungen

Ihre Anlagen sind nach dem Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.

Zuständigkeit

die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Frist/Dauer

Die Emissionserklärung müssen Sie alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgeben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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