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Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste

Sommerzeit - Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Tipp: Unter dem Titel "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" bietet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg eine Broschüre an, die Veranstalter über die hygienischen Mindestanforderungen und Grundregeln für die Lebensmittelzubereitung und -lagerung informiert. In unserer virtuellen Bibliothek finden Sie zusätzlich ein Merkblatt zu den Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln auf Märkten und Vereinsfesten.

Verfahrensablauf

Zuständigkeit

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

 

Rechtsgrundlage

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