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Namensänderung bei Heirat des Hundehalters

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

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