Sie können Ihr Studium nicht selbst finanzieren? Als Studentin oder Student haben Sie die Möglichkeit, eine Ausbildungsförderung zu beantragen.
Informationen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ausbildungsförderung (BaföG) - Antrag für Schüler stellen".
Höhe der Förderung
Die Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung. Als monatlicher Bedarf sind Pauschalbeträge vorgesehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) ab.
Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners angerechnet.
In Ausnahmefällen wird die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Elterneinkommen gewährt. Beispielsweise
Die Bedarfssätze finden Sie unter "www.das-neue-bafoeg.de". Die Maximalförderung für Neubewilligungen ab Oktober 2011 beträgt beispielsweise 670 Euro.
Förderungsarten
Sie erhalten als Studierender die Förderung jeweils zur Hälfte als
Ausnahmen sind möglich.
Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderung.
Förderungsdauer
Studierende an Akademien und Höheren Fachschulen erhalten BAföG für die Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit; Studierende an Hochschulen für die Dauer der Regelstudienzeit. Die Förderungsdauer hängt auch davon ab, ob Sie die geforderten Leistungsnachweise rechtzeitig vorgelegt haben.
Darüber hinaus erhalten Sie für eine angemessene Zeit BAföG, wenn Sie die Förderungshöchstdauer
überschritten haben. Die Förderung erfolgt dann weiterhin als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen.
Mussten Sie die Förderungshöchstdauer wegen
überschreiten, erhalten Sie BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus als Vollzuschuss.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal 12 Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als verzinsliches Bankdarlehen gewährt.
Kinderbetreuungszuschlag
Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den Pauschalbeträgen einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten:
Den Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie als Vollzuschuss. Sie müssen ihn daher nicht zurückzahlen.
Den Antrag auf Ausbildungsförderung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formblätter. Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen die Formblätter zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Den Erstantrag sollten Sie stellen, sobald die Zusage der Hochschule für den gewünschten Studienplatz vorliegt.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung (Bewilligungsbescheid). Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Hinweis: Auch wer keinen Anspruch auf BAföG hat, erhält darüber einen Bescheid. Sie benötigen diesen als Nachweis z.B. für einen Antrag auf Wohngeld.
Voraussetzungen sind:
das für Ihre Hochschule zuständige Studentenwerk (Amt für Ausbildungsförderung)
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Sie müssen BAföG normalerweise jedes Jahr neu beantragen. Die Förderung beginnt
Einen Antrag auf Weiterbewilligung sollten Sie möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
keine
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört