Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld für alle Geburten ab 1. Oktober 2012 zu beenden.
Für Geburten bis 30.September 2012 gilt folgendes:
Landeserziehungsgeld können Sie ab dem 13. oder 15. Lebensmonat Ihres Kindes unmittelbar nach dem Elterngeld erhalten – bis zu zehn Monate lang.
Monatlicher Betrag pro Kind:
Tipp: Weitere Informationen zum Landeserziehungsgeld (z.B. Kontaktadressen, Einkommensgrenzen) erhalten Sie bei der L-Bank.
Sie müssen das Landeserziehungsgeld schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie von den Internetseiten der L-Bank herunterladen. Sie können es auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag direkt an die L-Bank in Karlsruhe oder an Ihr Bürgermeisteramt. Sie können ihn auch persönlich abgeben.
Die L-Bank bewilligt das Landeserziehungsgeld und zahlt es aus.
Voraussetzungen für den Bezug sind:
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Beantragen Sie das Landeserziehungsgeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für sechs Monate ab Antragstellung erhalten.
keine
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde