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Mietwagengenehmigung beantragen

Sie möchten gewerblich Personen mit Mietwagen befördern? Dafür benötigen Sie eine Mietwagengenehmigung.

Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter bestimmt dabei den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten.

Achtung: An Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer vermietete Autos gelten nicht als Mietwagen.

Von Taxen unterscheiden sich Mietwagen folgendermaßen:

  • Mietwagen dürfen Sie nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Sie müssen nach jeder Beförderung wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren.
  • Sie haben keine Betriebs- und Beförderungspflicht.
  • Der Fahrpreis ist frei vereinbar. Sie müssen ihn aber mittels Wegstreckenzähler ermitteln.
  • Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben.
  • Die Anzahl der Genehmigungen ist nicht beschränkt.

Wollen Sie Personen mit Taxen befördern, benötigen Sie dafür eine Taxigenehmigung.

Verfahrensablauf

Die Mietwagengenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständige Stelle ist, je nach Ort Ihres zukünftigen Betriebssitzes, entweder die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Je nach Angebot Ihrer zuständigen Stelle können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.

Tipp: Antragsformulare erhalten Sie auch bei Fachverlagen und den Fachverbänden:

Die zuständige Stelle fordert Stellungnahmen von anderen Stellen an, unter anderem von

  • Gemeinden,
  • der Industrie- und Handelskammer,
  • der zuständigen Fachgewerkschaft und
  • dem Verband des Personenverkehrs .

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie abschließend über den Antrag.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Mietwagengenehmigung sind:

  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig sein.
  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen fachlich geeignet sein.
  • Das Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.

Zuständigkeit

  • wenn Ihr zukünftiger Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Ihr zukünftiger Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z.B.:
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
      • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und
      • für sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
    • Eigenkapitalbescheinigung und – falls erforderlich - Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
      • Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen.
  • Nachweis der fachlichen Eignung:
    • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
    • Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Mietwagenunternehmen oder
    • Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
  • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen:
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Nachweise der fachlichen Eignung
    • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Rahmengebühr für die Genehmigung: zwischen 50 Euro und 500 Euro.
  • Für Regelfälle (nicht bindend für die Genehmigungsbehörde) liegt sie
    • für das erste Fahrzeug bei 60 Euro,
    • für jedes weitere Fahrzeug bei 30 Euro.

Im Falle eines übermäßig hohen Verwaltungsaufwandes kann davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.

Hinweis: Weitere Kosten entstehen für Registerauskünfte und für die Erstellung der sonstigen Nachweise.

Rechtsgrundlage

§ 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Verkehr mit Mietwagen)

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