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Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren:
- eines Taxis
- eines Mietwagens oder Pkws im Linienverkehr
- eines Mietwagens oder Pkws bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- eines Krankenwagens, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Sie erhalten die Erlaubnis für höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen. Informationen zur Verlängerung erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen".
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Dort können Sie auch den Antrag einreichen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren
(bei Krankenwagen: ein Jahr)
- Mindestalter: 21 Jahre
(bei Krankenwagen: 19 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
(es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen
Zuständigkeit
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Ortskundeprüfung (nur bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen)
-
ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
- einem Augenarzt oder einer Augenärztin
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte in der Regel haben. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
-
leistungspsychologisches Gutachten
Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre
- Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
- ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung
- gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten
Wenden Sie sich dazu an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Sie müssen mit diesem Gutachten nachweisen, dass Sie der "besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen" gewachsen sind.
Kosten
- Ersterteilung: 55,60 Euro
(wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen)
- Verlängerung: 51 Euro
- Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 24 Euro
Hinweis: In diesen Gebühren sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses enthalten. Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)