Sie dürfen Busse oder Lastkraftwagen fahren? Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, D, DE oder D1, D1E sind auf fünf Jahre befristet. Sie können sie jeweils um fünf Jahre verlängern lassen.
Eine erstmalig erteilte Fahrerlaubnis zum Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Sie müssen die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer bisher gültigen Fahrerlaubnis sollten Sie die Verlängerung beantragen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.
42,60 Euro
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt