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Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen
Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Tipp: Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:
- Ferienpatent des Landratsamts Bodenseekreis
- Urlauberpatent des Landratsamts Konstanz
Verfahrensablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Beantragung beim
- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
- Landratsamt Konstanz: per Antragsformular im Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
-
als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
-
als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
-
als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
-
je nach Kategorie des Scheins:
- Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
- Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
Zuständigkeit
für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:
- das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
- das Landratsamt Konstanz
Erforderliche Unterlagen
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
Frist/Dauer
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Kosten
- Landratsamt Bodenseekreis: 24 Euro
Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
- Landratsamt Konstanz: 24 Euro
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO)