Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2012 durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einen Zugang zu Finanzierungsangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung sowie den barrierearmen oder barrierefreien Umbau ihres Gebäudebestandes erhalten.
Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Nummer 6 der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012.
Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie das „KfW-Darlehen der L-Bank für WEG“ mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der L-Bank beantragen.
Bei der L-Bank erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben unter der Telefonnummer 0721/150-1744.
Das Durchleitungsangebot der L-Bank für die so genannten Verbandsfinanzierungen
Das Eigenkapital beträgt 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme.
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Nummer 6.4 der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012.
Die Förderung können Sie laufend beantragen.
Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist