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Wohnungsbau - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2012 durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einen Zugang zu Finanzierungsangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung sowie den barrierearmen oder barrierefreien Umbau ihres Gebäudebestandes erhalten.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Nummer 6 der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012.

Verfahrensablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie das „KfW-Darlehen der L-Bank für WEG“ mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der L-Bank beantragen.

Bei der L-Bank erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben unter der Telefonnummer 0721/150-1744.

Voraussetzungen

Das Durchleitungsangebot der L-Bank für die so genannten Verbandsfinanzierungen

  • besteht landesweit und
  • ist allgemein zugänglich.

Das Eigenkapital beträgt 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Nummer 6.4 der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012.

Frist/Dauer

Die Förderung können Sie laufend beantragen.

Kosten

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

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