Die Werkstattkarte wird von speziellen Werkstätten, Herstellern von Kontrollgeräten und bestimmten Fahrzeugherstellern benötigt, um digitale Kontrollgeräte zu prüfen beziehungsweise zu kalibrieren. Sie ist auch notwendig, wenn Fahrzeugparameter im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aktualisiert beziehungsweise gespeichert werden sollen. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:
Die Werkstattkarte darf nur von einem fachlich geeigneten Techniker (verantwortliche Fachkraft) einer ermächtigten/anerkannten Werkstätte verwendet werden. Eine verantwortliche Fachkraft erhält nur eine Werkstattkarte pro Arbeitsverhältnis.
Folgende Angaben / Daten sind auf der Werkstattkarte sichtbar:
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und die verantwortliche Fachkraft fachlich geeignet sind. Werkstätten müssen nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannt oder beauftragt sein und deren verantwortliche Fachkräfte die Schulung nach § 57b Abs. 3 StVZO durchlaufen haben.
Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Werkstattkarten / Kontrollgerätekarten:
Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bei der Beantragung von Werkstattkarten wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.
Gebührenhöhe:
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde