Ein Fahrtenbuch wird eingesetzt, um betriebliche und private Fahrten voneinander abzugrenzen. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des am Ende erreichten Kilometerstandes vollständig in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Eine Sammlung loser Blätter ist als Fahrtenbuch nicht zulässig.
Für betriebliche Fahrten muss ein Fahrtenbuch mindestens folgende Angaben enthalten:
Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.
Wird die Ordnungsmäßigkeit des geführten Fahrtenbuches von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, muss die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten nach Pauschsätzen bewertet werden.
Zudem ist mittlerweile das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs gestattet. So können Sie die Aufzeichnungen Ihrer geschäftlichen und privaten Fahrten bequem am PC erledigen. Voraussetzung ist, dass sich aus dem elektronischen Fahrtenbuch dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. Elektronische Fahrtenbücher werden von verschiedenen Herstellern angeboten.
Ein Antrag ist nicht erforderlich. Es findet eine vergangenheitsbezogene Prüfung durch das Finanzamt statt.
Zeitnah und geschlossen geführtes Fahrtenbuch
Nachweis sämtlicher Kosten für das Dienstfahrzeug
Das Fahrtenbuch ist zeitnah – spätestens unmittelbar nach Abschluss der Fahrt – zu führen.
Je nach benutztem Produkt
...dass die Gemeinde Ratshausen am Fuße des Plettenberg (1002"m) und des Ortenbergs (995"m) liegt